AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (ABG)

1. ALLGEMEINES

  1. Unsere Lieferungen erfolgend aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die der Auftraggeber bei Abschluss des Auftrages als bindend anerkennt. Abweichende Vorschriften und Vereinbarungen sowie Änderungen unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden nur wirksam, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
    Als Widerspruch gegen die Anwendung unserer Lieferbedingungen auf das Vertragsverhältnis ist es nicht anzusehen, wenn der Käufer eigene Lieferungsbedingungen übersendet, auf welche er nur im Formulartext hinweist.

2. ANGEBOTE

  1. Aufträge sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Lieferungsbedingungen allein maßgebend.
  2. Ist die Bestellung als Angebot § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. An unsere Angebote halten wir uns ebenfalls 2 Wochen gebunden.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller/Käufer unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3. PREISE - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, inkl. Verpackung, ausschließlich Transport.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preis eingeschlossen, sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung und ändert einen etwaigen Mehrwertsteuerbetrag entsprechend.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller/Käufer nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. LIEFERUNG

  1. Lieferungstermine werden von uns nach bestem Vermögen zugesagt und eingehalten. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die vereinbarten Lieferungstermine gelten jedoch nur als annähernde und setzen eine rechtzeitige Abgabe aller für den Druck notwendigen und von uns angeforderten Details seitens des Auftraggebers voraus. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies nach Art und Umfang des bestellten Drucks für den Auftraggeber zumutbar ist.
    Wird die termingemäße Lieferung durch höhere Gewalt jeder Art, durch Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung , durch technische Betriebsstörungen oder andere unvorhergesehene Hindernisse erschwert oder unmöglich gemacht, so werden wir für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Pflicht zur Einhaltung der Lieferfrist befreit.
    Im Falle von Lieferungsverzögerungen, die auf die genannten Gründe zurückzuführen sind, entsteht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz.
    Wir sind berechtigt, die vereinbarte Auftragsmenge um bis zu 10% zu über- oder zu unterschreiten und die tatsächlich gelieferten Mengen zu berechnen.
  2. Falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, versenden wir unfrei ab Werk. Die Ware reist unversichert auf Gefahr des Käufers.
  3. Eine Transportversicherung von uns nur über ausdrücklichen Auftrag abgeschlossen. Mangels Abschlusses einer Transportversicherung reisen die Güter nicht transportversichert und somit auf Gefahr des Auftraggebers.
  4. Der Besteller erkennt an, dass durch den üblichen Schwund (Maschineneinrichtung, Ausschuss etc.) bei Lohndrucken ca. 5-20% (je nach Auftragshöhe) mehr Material wie ausgeliefert vom Bestand abgezogen werden. Der Besteller erkennt an, dass bei Aufträgen mit Schnittvorgaben die gesamt Schnittbreite mit +2% und -2% der vorgegebenen Schnittbreite über- oder unterschritten wird.
  5. Kommt der Besteller/Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er Schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. MÄNGELHAFTUNG

  1. Eine Haftung für die Haltbarkeit, insbesondere die Lichtechtheit der verwendeten Farben und Lacke kann nicht übernommen werden. Bei Druck nach Farbvorlage oder mit unseren Standardfarben sichern wir bestmögliche Anpassung zu. Geringfügige Farbabweichungen müssen wir uns aber vorbehalten.
  2. Die Druckqualität bei Rasterdrucken kann maschinenbedingte Abweichungen von bis zu ca. 1mm aufweisen. Alle Reklamationen bezüglich Rapporthaltigkeit lehnen wir unter diesen Voraussetzungen ab. Es besteht kein Anspruch auf 100%-ige Passergenauigkeit.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die gesamte Ware unverzüglich nach Eingang gründlich zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware uns anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist wird für Mängel jeder Art kein Ersatz mehr geleistet. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
    Auch bei verborgenen Mängel entfällt unsere Haftung vollständig, wenn sie nicht spätestens binnen sechs Monate nach Empfang der Ware entdeckt und uns angezeigt werden.
    Bei berechtigten Beanstandungen beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf kostenlose Ersatzlieferung unter frachtfreier Rücknahme der mangelhaften Ware.
  4. Der Besteller, der unsere Ware nach weiterer Bearbeitung oder unverändert weiterverkauft, insbesondere auch der Besteller, der von uns Verpackungsmaterialien bezieht, verpflichtet sich ausschließlich eigener Verantwortung die Ware im Einzelfalle auf ihre Verwendungsmöglichkeit und auf ihre Mängelfreiheit (z.B. Fehldruck) zu überprüfen. Der Besteller verpflichtet sich, uns und unsere Zulieferer von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter, auch von Endverbrauchern, freizustellen.
  5. Hat der Käufer Ware, die mit einem verborgenen Mängel behaftet warm zur Abwendung eines größeren Schadens weiterverarbeitet, steht ihm nur ein Anspruch auf entsprechende Minderung des Kaufpreises zu.
  6. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Der Käufer kann wegen von ihm behaupteter Ansprüche aller Art weder aufrechnen, noch ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder um rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

6. GESAMTHAFTUNG

  1. Eine weitergehende Haftung als in 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltenden Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. EIGENTUM UND EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Werkzeuge wie Zylinder, Sleeves etc. bleiben in jedem Falle unser Eigentum, auch wenn der Besteller daran Kostenanteile übernimmt. Vom Hersteller/Verkäufer hergestellte Entwürfe und Zeichnungen sind dessen Eigentum und dürfen nur für Zwecke des Auftrages verwendet werden.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, der Einlösung eines Schecks oder Wechseln, Eigentum des Herstellers/Verkäufers. Der Besteller überträgt mit Abschluss des Vertrags sein Eigentum über die von ihm an den Hersteller/Verkäufer für die Bearbeitung des Auftrages zu liefernden/gelieferten Güter an den Hersteller/Verkäufer. Die Übereignung erfolgt zur Sicherung der dem Hersteller/Verkäufer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen.
  3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Herstellers/Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
  4. Nimmt der Hersteller/Verkäufer auf Grund des Eigentumvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Hersteller/Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Hersteller/Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
  5. Sämtliche Forderungen und Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Hersteller/Verkäufer im Interesse des Bestellers/Käufers eingegangen ist, bestehen.

8. NACHAHMUNGSSCHUTZ

  1. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers/Käufers, hat dieser in jedem Einzelfall auch gleichzeitig Angaben darüber zu machen, ob es sich hierbei um eigene Dekore, Designs oder Entwicklungen oder aber um die Nachahmung fremder Teil- oder Endprodukte handelt. Im letztgenannten Fall ist der Hersteller/Verkäufer dazu berechtigt, die Mitwirkung an der Verletzung von Rechten Dritter abzulehnen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Handelt der Besteller/Verkäufer der vorstehenden Verpflichtung zuwider, stellt er den Hersteller/Verkäufer von allen etwaigen Forderungen frei, die sich aus einer Inanspruchnahme des Geschädigten wegen der Verletzung etwaiger vertraglicher oder außervertraglicher Rechte ergeben.

9. ERFÜLLUNGSSTAND

  1. Erfüllungsort ist für beide Teile Volkach.
    Gerichtsstand für jeden Rechtsstreit (auch nach einer etwaigen Auflösung des Vertrags durch Rücktritt, Anfechtung usw.) einschließlich für Wechsel- und Scheck-Klagen ist Kitzingen.
  2. Der Hersteller/Verkäufer ist auch berechtigt, den Besteller/Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10. TEILUNWIRKSAMKEIT

  1. Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, soweit nicht in besonderen Fällen abweichende Abmachungen schriftlich vereinbart sind.
  2. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.